Als am Dienstag, 7. Februar, in der Höxteraner Kaserne ein Mann auf seinem Auto stand und lautstark Soldaten bedrohte, wurden in der Umgebung auch Handys gezückt, um Video und Fotoaufnahmen anzufertigen. Nur kurze Zeit später wurden diese Aufnahmen in Sozialen Netzwerken und privaten Chatgruppen geteilt.
Dies zieht nun strafrechtliche Ermittlungen durch die Polizei Höxter nach sich. Zunächst werden die Ermittlungen gegen Unbekannt geführt.
Nicht nur das Anfertigen, auch das Verbreiten solcher Aufnahmen kann strafbar sein. Problematisch ist in diesem Beispiel unter anderem, dass der Tatverdächtige in manchen Szenen eindeutig erkennbar ist. Daher verstoßen die Aufnahmen möglicherweise unter anderem gegen das Kunsturheberrechtsgesetz, wonach jeder das Recht am eigenen Bild besitzt und vorher sein Einverständnis für eine Aufnahme und Veröffentlichung gegeben muss. Das gilt auch in diesem Fall, zumal sich der Betroffene augenscheinlich in einer psychischen Ausnahmesituation befindet.
Darüber hinaus appelliert die Polizei Höxter an den gesunden Menschenverstand: Sollten einem tatsächlich Aufnahmen einer Straftat in die Hände gelangen, dann sollten diese nicht arglos in Sozialen Netzwerken weiter verbreitet, sondern der Polizei zur Verfügung gestellt werden. Immerhin könnten sich daraus wertvolle Hinweise zur Aufklärung einer Straftat ergeben.