Ablenkung und Nachlässigkeit im Straßenverkehr kann tödlich enden

Ablenkung am Steuer - Auf der Wegstrecke einer unachtsamen Sekunde
Ablenkung und Nachlässigkeit im Straßenverkehr kann tödlich enden
Obwohl immer wieder auf die Gefahren beim Benutzen eines Mobiltelefons hingewiesen wird, scheinen dies viele Fahrer als „Kavaliersdelikt“ anzusehen.
Im letzten Jahr wurden im Kreis Höxter 942 Ordnungswidrigkeitenanzeigen gegen Kraftfahrzeugführer gefertigt und 57 Verwarngelder gegen Radfahrer erhoben.

Das Lesen einer Nachricht dauert in der Regel fünf Sekunden. Im Stadtverkehr bei Tempo 50 legt ein Fahrer in dieser Zeit ca. 70 Meter zurück, ohne auf den Verkehr zu achten. Dies kann für einen Fußgänger oder Radfahrer tödlich enden, da keine Zeit mehr zum Reagieren bleibt.

Kein Anruf und keine Nachricht sind es wert, sich und andere zu gefährden.

 

Trotz Warntönen in modernen Fahrzeugen legen noch immer nicht alle Fahrzeuginsassen ihren Sicherheitsgurt an.

2016 wurde deswegen bei 1.394 Personen ein Verwarngeld erhoben. 48 Fahrzeugführer erhielten eine Ordnungswidrigkeitenanzeige, da sie sich nicht angegurtet hatten.

Gegen 32 Fahrer wurden Ordnungswidrigkeitenanzeigen gefertigt, weil sie gegen die Sicherungspflicht für Kinder verstießen. 15 Fahrzeugführer erhielten ein Verwarngeld, da sie mitfahrende Kinder nicht ordnungsgemäß gesichert hatten.

Bereits ab einer Geschwindigkeit von 30 km/h kann es im Falle eines Aufpralls ohne Sicherheitsgurt zu schweren Verletzungen kommen. Hierzu zählen u.a. der Aufprall mit dem Kopf auf das Lenkrad oder Armaturenbrett, das Durchschlagen der Windschutzscheibe und der Zusammenstoß mit anderen Fahrzeuginsassen.

Einige Menschen glauben auch, dass sie sich auf den Rücksitzen nicht angurten müssten. Bei einem Verkehrsunfall können sie jedoch unkontrolliert durch das Fahrzeug geschleudert werden und hierbei andere Insassen, wie z.B. den Fahrer und den Beifahrer, schwer verletzen.

Um Verkehrsteilnehmer auch künftig vor schweren Unfallfolgen zu schützen, werden die Polizeibeamten der Kreispolizeibehörde Höxter auch weiterhin auf das Anlegen des Sicherheitsgurtes und das verbotswidrige Benutzen des Mobiltelefons achten und konsequent einschreiten.

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110