Das Land NRW hat alle öffentlichen Veranstaltungen verboten.
Das schließt grundsätzlich auch Verbote für Versammlungen unter freiem Himmel wie Demonstrationen ein.
Diese können nur bei einer individuellen Prüfung auf ihre Notwendigkeit stattfinden.
Zuständig für entsprechende Entscheidungen nach dem Infektionsschutzgesetz sind Städte und Gemeinden als örtliche Ordnungsbehörden.
Die Polizei hat die Aufgabe, das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit besonders zu schützen. Das Versammlungsgesetz sieht vor, dass Versammlungen unter freiem Himmel und Aufzüge spätestens 48 Stunden vor der Bekanntgabe anzumelden sind. Die zuständige Versammlungsbehörde ist für den hiesigen Bereich die Kreispolizeibehörde Höxter.
„Im Vorfeld beraten wir die Anmelderin oder den Anmelder“, sagt Jörg Niggemann als Polizeisprecher. Probleme und Missverständnisse können vorab in einem klärenden Gespräch ausgeräumt werden oder entstehen erst gar nicht. Die Anmeldung wird ggf. unter Erteilung von Auflagen bestätigt und ist für die Bürger kostenfrei.
Der Veranstalter oder Leiter, der ohne Anmeldung eine Versammlung durchführt, begeht eine Straftat. Die Polizei ist dann im Ermittlungszwang und muss diese Straftat aufklären. Anschließend gibt sie die Strafanzeige an die Staatsanwaltschaft Paderborn zur Entscheidung ab. „Wir haben dann keine Wahl mehr und haben zu ermitteln“, sagt Niggemann.
Weitere Informationen hält der zuständige Ansprechpartner der Kreispolizeibehörde Höxter, Stefan Schrott, bereit. Rechtsinfos können bei ihm unter der Telefonnummer 05271/9621366, erfragt werden.