Aufgabe des Polizeibeirats ist es, das vertrauensvolle Verhältnis zwischen Bevölkerung, kommunaler Selbstverwaltung und Polizei zu fördern, die Tätigkeit der Polizei zu unterstützen sowie Anregungen und Wünsche der Bevölkerung an die Polizei heranzutragen.
Der Polizeibeirat berät mit dem Leiter der Polizeibehörde polizeiliche Angelegenheiten, die für die Bevölkerung oder für die Selbstverwaltung von Bedeutung sind. Dazu gehören auch Angelegenheiten und an die Polizeibehörde gerichtete Beschwerden, deren Bedeutung über den Einzelfall hinausgehen oder an deren Behandlung ein öffentliches Interesse besteht.
Die Aufgaben des Polizeibeirats sind in § 16 Polizeiorganisationsgesetz des Landes NRW aufgeführt.
Die Mitglieder des Polizeibeirats sind durch die Kommunalwahl gewählte Kreistagsmitglieder, sowie dort vertretene sogenannte sachkundige Bürger aus den Fraktionen.
Die Mitglieder des Polizeibeirates sind über ihre Kreistagspostfächer erreichbar.
Außerdem können postalische Anschreiben über die Kreispolizeibehörde Höxter an die angeschriebenen Beiratsmitglieder weitergeleitet werden.