Faszination, Gruppenzwang oder auch Mutproben führen bereits bei Kindern ab etwa 12 Jahren zur Verbreitung solcher Gewlatvideos Videos. Dass sie sich damit strafbar machen, ist den wenigsten bekannt. Gemäß §131 StGB ist die Herstellung und Verbreitung von Medien, die grausame oder unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen zeigen, verboten.
Eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr ist möglich.
Kinder und Jugendliche sollten sich daher klar von solchen Inhalten distanzieren, nicht zuletzt aufgrund der brutalen Bilder, die nur schwer vergessen werden können.
Gleichzeitig gilt der dringende Appell an alle Eltern: Sprechen Sie mit Ihren Kindern über dieses Thema. Treffen Sie gemeinsam Absprachen zur Handynutzung und entwickeln Sie Lösungen mit Ihrem Kind (z.B. Inhalte löschen, Beiträge melden, Nutzer blockieren etc.).
Weitere Informationen und Hilfsangebote finden Sie unter www.polizei-beratung.de oder www.polizeifürdich.de.