Polizeinotruf in dringenden Fällen: 110

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Drogen
Jugendschutz
Mehr als Schutz vor Alkohol und Drogen: Informationen zum Jugendschutz

Jugendschutzgesetz:

  • Aufenthalt bei Disco-Veranstaltungen
  • Kinobesuch
  • Abgabe/Konsum Tabakwaren und Alkohol
  • Schutz vor negativem Einfluss der Medien (Jugendmedienschutz)

Angesprochen sind in erster Linie die Veranstalter und Gewerbetreibende sowie Anbieter von Internet und Rundfunk.

 

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