Jugendschutzgesetz:
- Aufenthalt bei Disco-Veranstaltungen
- Kinobesuch
- Abgabe/Konsum Tabakwaren und Alkohol
- Schutz vor negativem Einfluss der Medien (Jugendmedienschutz)
Angesprochen sind in erster Linie die Veranstalter und Gewerbetreibende sowie Anbieter von Internet und Rundfunk.