Übergabe Simon-Kleibrink
Markus Simon ist neuer Personalwerber der Polizei Höxter
Der 46-jährige Polizeihauptkommissar Markus Simon übernimmt die Personalwerbung bei der Kreispolizeibehörde Höxter von Polizeihauptkommissar Stefan Kleibrink, der als Leiter der Fortbildungsstelle diese Aufgabe im letzten Jahr kommissarisch übernommen hatte.

Simon ist seit 1995 bei der Polizei NRW und verfügt über ein breites Erfahrungsspektrum.

Nach seinem Studium an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung in Bielefeld begann er seine Laufbahn im Wach- und Wechseldienst in der Bielefelder Innenstadt.

Anschließend versah er viele Jahre seinen Dienst in der dortigen Einsatzhundertschaft und beim Personenschutzkommando.

Seit 2013 war Simon beim Landesamt für Aus- und Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW (LAFP NRW) in Schloß Holte-Stukenbrock beschäftigt.

Dort arbeitete er als Lehrender in der Aus- und Fortbildung.

 

Am 01.09.2018 wechselte Markus Simon in seine Heimatbehörde.

 

Aufgrund seiner umfassenden Erfahrungen kann Simon als Personalwerber der Polizei vielfältige und wichtige Informationen über den facettenreichen Beruf des Polizeibeamten weitergeben.

Er gibt Auskunft zur Bewerbung und auch zum anschließenden Auswahlverfahren.

Der Personalwerber steht regelmäßig als Ansprechpartner auf schulischen Veranstaltungen

und auf den ostwestfälischen Beruf-Messen zur Verfügung.

 

In Zeiten des Fachkräftemangels kommt der Nachwuchswerbung auch in einer Kreispolizeibehörde eine besondere Bedeutung zu. Interessierte Bewerberinnen und Bewerber aus dem Kreis Höxter für den Polizeiberuf zu gewinnen ist daher ein wichtiges Ziel der Behörde.

 

Das duale Studium zur Polizeikommissarin / zum Polizeikommissar findet an Fachhochschulen für öffentliche Verwaltung statt. Daher benötigen alle Bewerber die nötige Zugangsberechtigung zum Hochschulstudium:

Zugangsberechtigt ist zunächst, wer zum Einstellungszeitpunkt das Abitur oder die volle Fachhochschulreife erreicht hat.

Alternativ ist auch ein Handwerksmeisterbrief als Zugangsberechtigung geeignet.

Die Zugangsberechtigung kann außerdem durch eine mindestens zweijährige, ordentliche Berufsausbildung, z.B. Industriekauffrau/-mann, Mechatroniker/in oder Erzieher/in, mit dreijähriger Berufserfahrung erlangt werden.

Über die weiteren Voraussetzungen gibt es im Internet umfangreiche

Informationsmöglichkeiten auf der Website der Polizei NRW unter 

www.genau-mein-fall.de

 

Die Bewerbungsfrist für das Einstellungsjahr 2019 endet am 08.10.2018.

 

Polizeihauptkommissar Markus Simon steht Ihnen gerne für Fragen unter der Telefonnummer 05271/962 - 1274 zur Verfügung.

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110