Polizeinotruf in dringenden Fällen: 110

Menü

Inhalt

Taschendiebstahl
Taschendiebstahl – Wie kann ich mich schützen?
Verhaltenshinweise, um nicht Opfer eines Diebstahls zu werden

Derzeit kommt es im Kreisgebiet vermehrt zu Taschendiebstählen, wobei Portemonnaies vornehmlich in Einkaufsmärkten gestohlen werden. Häufig wird unmittelbar nach dem Diebstahl mit den entwendeten EC-Karten Bargeld abgehoben.

Die Polizei rät daher, beim Einkauf Geldbörsen nie sichtbar in einem Korb oder Einkaufswagen abzulegen. Tragen Sie diese möglichst körpernah. Auch sollten Sie Ihr Portemonnaie nicht an der Kasse neben dem Förderband ablegen.

Grundsätzlich geschehen Taschendiebstähle oftmals durch Tätergruppen. Ein Täter lenkt das Opfer ab, ein zweiter greift zu und ein dritter Täter verschwindet mit der Beute. Taschendiebe lassen sich dabei am typisch suchenden Blick erkennen: Sie meiden den direkten Blickkontakt zum Opfer und schauen eher nach der Beute.

Weitere Verhaltenstipps der Polizei:

  •    Nehmen Sie nur so viel Bargeld und Zahlungskarten mit, wie nötig.
  •    Bewahren Sie die PIN und Zahlungskarten getrennt auf. Bewahren Sie keinen Zettel mit der PIN in Ihrem Geldbörse/ Ihrer Handtasche auf.
  •    Tragen Sie Ihr Portemonnaie, Ihr Smartphone und weitere Wertgegenstände in verschiedenen Innentaschen der Kleidung möglichst dicht am Körper.
  •    Hand- und Umhängetaschen sollten Sie verschlossen auf der Körpervorderseite tragen, so dass die Verschlussseite zum Körper zeigt.
  •    Brustbeutel, Gürtelinnentaschen oder eine am Gürtel angekettete Geldbörse können hilfreich sein.
  •    Stellen Sie Ihre Handtasche nie unbeaufsichtigt ab oder hängen sie irgendwo auf.

 

Wenn Sie Opfer eines Taschendiebstahls wurden, sollten Sie Zahlungskarten sofort sperren lassen. Dies ist meistens unter dem Sperr-Notruf 116 116 möglich. Ansonsten wenden Sie sich direkt an Ihr Kreditinstitut.

Außerdem sollte der Diebstahl immer bei der örtlichen Polizei (auch über Notruf 110) angezeigt werden.

Damit Ihre Debitkarte auch für das elektronische Lastschriftverfahren (SEPA Lastschrift) gesperrt werden kann, für das nur eine Unterschrift und keine PIN benötigt wird, müssen Sie den Verlust unverzüglich der Polizei melden. Nur dort kann eine sogenannte freiwillige KUNO-Sperrung bei den Handelsunternehmen veranlasst werden. Erst dann wird die Karte beim Bezahlen in Geschäften auch im Lastschriftverfahren abgelehnt.

Bei weiteren Rückfragen melden Sie sich bei der Kreispolizeibehörde in Höxter unter der Telefonnummer 05271/ 962-0.

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110