Damit sollen in erster Linie eine Ausbreitung des Coronavirus und mögliche Infektionsketten unterbrochen werden. Es soll zeitgleich verhindert werden, dass die Polizei durch etwaige Quarantänemaßnahmen in ihrer Handlungsfähigkeit eingeschränkt wird.
Bei Fragestellungen zum Waffenrecht erreichen Sie uns selbstverständlich unter der auf der rechten Seite aufgeführten Rufnummer sowie unter der dort angegebenen Email-Adresse.
Sobald sich die Situation ändert, werden wir wieder informieren. Wir bitten um Verständnis.