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Pkw nach VUWild
Zu Wildunfällen kann es zu jeder Jahreszeit kommen
Durch die Zeitumstellung in der Nacht auf den 29. Oktober werden in den kommenden Wochen viele Pendler in der Dämmerung unterwegs sein.

Der Kreispolizeibehörde Höxter sind im Jahre 2016 insgesamt 1295 Verkehrsunfälle mit Wildtieren gemeldet worden. Hierbei wurden neun Personen leicht- und fünf Personen schwer verletzt. Bis Mitte Oktober 2017 hat die Polizei im Kreis Höxter 879 Wildunfälle aufgenommen. Sechs Personen erlitten hierbei leichte Verletzungen und vier Personen schwere Verletzungen.

Zu Wildunfällen kann es zu jeder Jahreszeit kommen, aber besonders im Herbst, zur Brunftzeit, muss der Verkehrsteilnehmer mit vermehrtem Wildwechsel rechnen.

Durch die Zeitumstellung in der Nacht auf den 29. Oktober werden in den kommenden Wochen viele Pendler in der Dämmerung unterwegs sein. Gerade dann, wenn große Wildtiere auf Futtersuche gehen.

Autofahrer müssen jetzt in den frühen Abendstunden unbedingt mit Wildwechsel rechnen und vorbereitet sein. Besonders risikoreich sind Waldbereiche und Wald- und Feldübergänge. Auch entlang der letzten Maisfelder gilt es, langsam zu fahren. Nässe und Laub verlängern außerdem den Bremsweg.

Viele Wildunfälle könnten jedoch verhindert werden, wenn Autofahrer die Gefahr von Wildwechsel rechtzeitig erkennen: Beobachten Sie in gefährdeten Bereichen den Straßenrand! Wenn reflektierende Punkte, also die Augen von Wildtieren, oder gar eine Tiersilhouette auftauchen, sollten Sie sofort abbremsen und abblenden!

Achtung: Überquert ein Tier die Straße, folgen häufig weitere.

Kann ein Zusammenprall nicht vermieden werden, versuchen Sie niemals auszuweichen. Eine Kollision mit Straßenbäumen oder gar dem Gegenverkehr hat für Autofahrer deutlich schlimmere Folgen als der Zusammenprall mit einem Wildtier.

Wenn es zu einem Wildunfall gekommen ist, sollte der Autofahrer in jedem Fall die Polizei benachrichtigen - auch, wenn das angefahrene Wildtier noch lebt oder verschwunden ist. Denn die Polizei informiert den zuständigen Förster oder Jäger, der das Tier sucht und von seinem Leid erlöst. Außerdem stellt die Polizei eine Bescheinigung über den Wildunfall aus, damit der Autofahrer den entstandenen Schaden über seine Kaskoversicherung begleichen lassen kann.

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