Bei Verkehrskontrollen wurden 66 Fahrer mit Alkohol und 71 Fahrer mit Drogen im Blut angehalten und die für sie und andere Verkehrsteilnehmer gefährliche Weiterfahrt unterbunden. Bei der Ahndung kann ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten auferlegt oder die Fahrerlaubnis komplett entzogen werden.
Ein häufiger Irrtum liegt in der Annahme, Alkohol am Steuer wird erst ab 0,5 Promille sanktioniert. Bereits ab 0,3 Promille, die nach einem Glas Bier oder Glühwein erreicht werden können, spricht man von einer „relativen Fahruntüchtigkeit“, wenn der Fahrzeugführer Fahrunsicherheiten zeigt oder einen Unfall verursacht. In diesen Fällen droht der Führerscheinverlust.
Ab 1,1 Promille ist die „absolute Fahruntüchtigkeit“ für Autofahrer erreicht. Bei Radfahrern liegt diese Grenze bei 1,6 Promille. In der Probezeit und für Personen unter 21 Jahren gilt die 0,0 Promille Grenze.
Restalkohol sollte nicht unterschätzt werden. Unter günstigen Voraussetzungen kann der Körper 0,1 Promille Alkohol pro Stunde abbauen. Wenn man abends lange gefeiert und viel Alkohol getrunken hat, können am nächsten Morgen noch 0,3 Promille Alkohol oder mehr im Blut sein, obwohl man sich nach einer kalten Dusche und einer Tasse Kaffee relativ gut fühlt.
Drogen können die Fahrtüchtigkeit genau wie Alkohol beeinflussen. Schon bei geringen Mengen kann es zu Ausfallerscheinungen kommen.
Im Gegensatz zu Alkohol ist die Abbauzeit von Drogen im Körper nicht genau kalkulierbar. Im Einzelfall kann es durchaus mehrere Tage dauern, bis die körperliche und geistige Fähigkeit zur sicheren Teilnahme am Straßenverkehr vollständig wieder hergestellt ist.
Die Polizei im Kreis Höxter wird in der Vorweihnachtszeit, sowie an Silvester und Neujahr verstärkt Alkohol- und Drogenkontrollen zu allen Tages- und Nachtzeiten durchführen und konsequent einschreiten.