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Karneval und Alkohol
Karneval feiern? Aber sicher!
Bunte und lustige Karnevalstage stehen im Kreis Höxter an. Damit beim Feiern niemandem der Spaß vergeht, gibt die Polizei Höxter ein paar Hinweise.
PLZ
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Polizei Höxter
Polizei Höxter

Bunte und lustige Karnevalstage stehen im Kreis Höxter an. Damit beim Feiern niemandem der Spaß vergeht, gibt die Polizei Höxter ein paar Hinweise.

In den Karnevalshochburgen im Kreis Höxter plant die Polizei Sondereinsätze. Sichtbare Präsenz einerseits soll das Sicherheitsgefühl der feiernden Karnevalsgäste stärken, andererseits ist in diesen Tagen auch kreisweit mit zusätzlichen Verkehrskontrollen zu rechnen. Alkohol und Drogen haben am Steuer nichts zu suchen!

Zudem warnt die Polizei vor möglichen weiteren Gefahren - unter anderem durch K.O.-Tropfen. Solche Tropfen werden von Tätern meist in ein offen stehendes Getränk des Opfers gegeben. Man riecht sie nicht, man schmeckt sie nicht. K.O.-Tropfen machen erst willenlos und dann erst bewusstlos.

Nach der Einnahme treten oft Übelkeit und Schwindel auf; so als hätte man zu viel getrunken. Zunächst kann das Opfer noch normal reden und sich bewegen, ist aber schon leicht manipulierbar bis willenlos. Die Täter nutzen das aus. Nach dem Aufwachen aus der Bewusstlosigkeit kann das Opfer sich an das Geschehene nicht oder nur vage und bruchstückhaft erinnern.

So schützen Sie sich:

   - Offene Getränke nicht unbeaufsichtigt lassen. Getränke selbst
     bestellen und entgegennehmen.
   - Von Unbekannten Getränke nur in verschlossenen Originalflaschen
     annehmen.
   - Freundinnen und Freunde sollten sich gegenseitig unterstützen,
     aufeinander achten und ihre Getränke nicht aus den Augen lassen.
   - Vorsicht und Hilfe sind insbesondere nötig, wenn jemandem
     plötzlich übel wird und Unbekannte sich darum kümmern oder
     jemanden aus dem Raum führen wollen.
   - Treten akute Symptome auf, dann wenden Sie sich sofort an den
     Rettungsdienst unter 112.
   - Im Verdachtsfall alarmieren Sie auf jeden Fall die Polizei
     (Notruf 110). K.O.-Tropfen lassen sich im Blut und Urin nur für
     eine kurze Zeit feststellen.
   - Auch Personen, die befürchten, in der Vergangenheit Opfer
     geworden zu sein, können sich an die Kriminalpolizei unter
     Telefon 05271/962-0 wenden.

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110